| Das am 23.09.2004 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Gesetz über das Halten von Hunden in Berlin weist gegenüber der bisher geltenden Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin (HundeVO Bln) folgende wesentliche Neuerungen auf:
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab dem 01.01.2005 neu angeschafft werden. Für alle anderen, bereits vor dem 01.01.2005 angeschafften Hunde, ist eine Haftpflichtversicherung bis spätestens 01.01.2010 abzuschließen.
- Kennzeichnung mittels Mikrochip: Gilt zunächst nur für Hunde, die ab dem 01.01.2005 neu angeschafft werden. Alle anderen, bereits vor dem 01.01.2005 angeschafften Hunde müssen spätestens bis zum 01.01.2010 entsprechend gekennzeichnet werden.
- Statt 12 werden nur noch 10 Hunderassen als besonders gefährlich gelistet (gestrichen: Bordeaux-Dogge und Staffordshire Bullterrier).
Hier finden Sie das Hundegesetz der Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz:
Lesefassung des Hundegesetzes (PDF-Dokument!)
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